Hier könnt ihr die gesamte Satzung unseres Vereins LEBENSHAUS Pforzheim e.V. herunterladen. Der wichtigste Teil sind sicherlich die vielfältigen gemeinnützigen Zwecke des Vereins, die wir hier direkt aufführen:
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der übergeordnete Zweck des Vereins ist die Weitergabe des Evangeliums in Wort und Tat, woraus sich folgende Hauptzwecke ergeben:
a) Förderung der Religion.
Dieser Hauptzweck wird unter anderem verwirklicht durch Seelsorge (Trauerbegleitung, Alltags- und Notfallseelsorge, Schwangerenseelsorge, insbesondere auch die Unterstützung der Integration von geflüchteten Frauen und Kindern, sowie unbegleiteten Jugendlichen, die Gewalt erfahren mussten), diakonische Projekte, theologische Seminare, Bibelstunden, religionspädagogische Veranstaltungen und interreligiösen Dialog.
b) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
Dieser Hauptzweck wird unter anderem verwirklicht durch Ehe-, Erziehungs- und Familienberatung, sowie praktische Lebens- und Alltagshilfe für Familien.
c) Förderung der Erziehung.
Dieser Hauptzweck wird unter anderem verwirklicht durch die Schaffung und Bereitstellung pädagogischer Bildungsangebote.
d) Förderung der Jugend- und Altenhilfe
Dieser Hauptzweck wird unter anderem verwirklicht durch Lebens- und Alltagshilfe für Jugendliche und Alte, sowie durch Begegnungs- und Betreuungsangebote, die das soziale Miteinander – auch zwischen den Generationen – stärken.
e) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
Dieser Hauptzweck wird unter anderem verwirklicht durch Gesundheitsberatung, Gesundheitspräventionsmaßnahmen, Fastenprogramme und Immun-Training.
f) Förderung des Naturschutzes
Dieser Hauptzweck wird unter anderem verwirklicht durch Erlebnis- und Bildungsveranstaltungen, sowie -angebote, die den bewussten und respektvollen Umgang in und mit der Natur fördern und das persönliche Nachhaltigkeitsbewusstsein stärken (z.B. Wald- und Wildnispädagogik).
g) Förderung von Kunst und Kultur
Dieser Hauptzweck wird unter anderem verwirklicht durch Mal- Zeichen- und Bastelstunden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, das Veranstalten musikalischer Konzerte, Kunstausstellungen, sowie die gezielte Förderung künstlerischer Nachwuchstalente.